§ 1 – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung ausschließlich administrativer Dienstleistungen im Rahmen der Netzanmeldung, die zwischen der Galvanek Bau GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und Unternehmern (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden.
1.2 Das Leistungsangebot umfasst die Recherche, Prüfung und Übermittlung der für die Netzanmeldung erforderlichen Unterlagen sowie die Nachverfolgung des Anmeldestatus – ohne Übernahme von Garantien, technischen Installationsleistungen oder sonstigen Zusatzservices.
1.3 Da es sich um B2B-Verträge handelt, finden Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere das Widerrufsrecht, keine Anwendung.
1.4 Diese AGB schließen alle vertraglichen Regelungen ein, die im Rahmen der administrativen Dienstleistung zur Netzanmeldung erbracht werden, und berücksichtigen die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
§ 2 – Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Anbieter erbringt ausschließlich administrative Dienstleistungen zur Netzanmeldung, die den relevanten Prozess abdecken. Dies umfasst insbesondere:
a) Recherche und Informationsbeschaffung: Ermittlung der jeweils gültigen Anmeldeformalitäten und technischen Voraussetzungen bei den zuständigen Netzbetreibern.
b) Prüfung der Antragsunterlagen: Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen – insbesondere technischer Datenblätter, Installations- und Lagepläne, Anlagenbeschreibungen, Nachweise über die Einhaltung relevanter Normen, Konformitätserklärungen und Genehmigungsunterlagen – auf formale Vollständigkeit.
c) Fachliche Prüfung: Bestätigung der formalen Richtigkeit der Unterlagen durch den zuständigen Meister.
d) Übermittlung und Einreichung: Koordination und fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen beim zuständigen Netzbetreiber; in Abstimmung mit dem Kunden kann bei bestimmten Netzbetreibern eine direkte Upload-Funktion genutzt werden.
e) Nachverfolgung und Kommunikation: Kontinuierliche Überwachung des Anmeldestatus sowie Weiterleitung von Rückmeldungen oder Ergänzungsaufforderungen des Netzbetreibers an den Kunden; der Prozess gilt als abgeschlossen, sobald der Netzbetreiber die Fertigmeldung übermittelt hat.
2.2 Qualitätsstandards und Erfolgskriterien:
- Die Dienstleistung gilt als erfolgreich erbracht, wenn der Netzbetreiber die Fertigmeldung übermittelt.
- Alle Arbeitsschritte erfolgen unter Einhaltung der jeweils aktuellen behördlichen Vorgaben und technischen Normen.
- Die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss vollständig einzureichen.
2.3 Paketvarianten und Abrechnung:
- Monatliches Paket: Enthält die in 2.1 genannten Standardleistungen für einen fest definierten monatlichen Anmeldungsumfang.
- Halbjährliches Paket: Beinhaltet alle Leistungen des monatlichen Pakets sowie regelmäßige Statusberichte und eine intensivere Betreuung während der Anmeldeprozesse.
- Jährliches Paket: Umfasst die Leistungen des halbjährlichen Pakets, ergänzt durch eine jährliche Gesamtüberprüfung der Prozesse und eine detaillierte Erfolgsauswertung.
- Testpaket: Beinhaltet die Bearbeitung von maximal zwei Netzanmeldungen ohne vertragliche Bindung oder Mindestlaufzeit; der Preis beträgt 199 € zzgl. MwSt. pro Anmeldung.
- Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise sind für die gesamte Vertragslaufzeit fix; Preisänderungen für Neukunden während eines laufenden Vertrags finden keine Anwendung.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich.
- Ein Upgrade in ein höheres Paket ist jederzeit zum Folgemonat möglich. Mehrkosten für das höhere Paket werden ab dem Folgemonat fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.4 Zusatz- und Sonderleistungen, die über den in 2.1 definierten Standardumfang hinausgehen, bedürfen einer separaten vertraglichen Vereinbarung und werden gesondert abgerechnet.
2.5 Es werden ausschließlich administrative Tätigkeiten erbracht. Garantien, technische Installationsleistungen oder sonstige Zusatzservices werden nicht übernommen.
§ 3 – Vertragsabschluss und Kommunikation
3.1 Die Darstellung der Leistungspakete auf der Webseite stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Paket über die Webseite bucht und sämtliche im Buchungsvorgang erforderlichen Angaben – einschließlich der Bestätigung dieser AGB – verbindlich übermittelt.
3.3 Nach Abschluss der Buchung erhält der Kunde eine automatische Bestätigung per E‑Mail, die als Dokumentation des Vertragsschlusses dient.
3.4 Zur Identifikation und Verifizierung des Kunden werden Sicherheitsmaßnahmen wie E‑Mail-Authentifizierung und gegebenenfalls Zwei-Faktor-Authentifizierung eingesetzt.
3.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss im Einzelfall zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten oder Verdachtsmomenten den Vertragsschluss abzulehnen.
3.6 Der Kunde wird regelmäßig per E‑Mail und über ein gesichertes Kundenportal über den Status der Netzanmeldung, wesentliche Fristen und Änderungen im Leistungsumfang informiert.
3.7 Der Eingang sowie die Vollständigkeit der vom Kunden eingereichten Unterlagen werden mittels digitaler Checkliste dokumentiert, deren Bestätigung integraler Bestandteil des Buchungsvorgangs ist.
§ 4 – Zahlungsmodalitäten und Abonnement-Modell
4.1 Die Leistungen werden im Rahmen eines Abonnements erbracht. Der gewählte Tarif (monatlich, halbjährlich, jährlich oder Testpaket) wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlich festgelegt.
- Für die gesamte Vertragslaufzeit gelten die bei Abschluss vereinbarten Preise; Preisänderungen für Neukunden während eines laufenden Vertrags finden keine Anwendung.
- Im Testpaket beträgt der Preis 199 € zzgl. MwSt. pro Anmeldung, begrenzt auf maximal zwei Anmeldungen.
4.2 Unabhängig von der Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung monatlich. Dem Kunden wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums eine detaillierte Rechnung über den entsprechenden Leistungsumfang zugestellt.
4.3 Es werden gängige Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, weitere Online-Zahlungsdienste) angeboten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über gesicherte Zahlungsdienstleister mit modernen Verschlüsselungstechnologien.
4.4 Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der fristgerechten Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, nicht vollständig nachkommen, behält sich der Anbieter vor, anteilige Rückerstattungen oder Gutschriften gemäß den vertraglichen Bedingungen zu gewähren. Die Modalitäten hierfür werden im Einzelfall dokumentiert.
4.5 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die Gründe sowie der Nachweis der Nichterfüllung werden detailliert dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig angerechnet oder, sofern keine Leistungen erbracht wurden, erstattet.
§ 5 – Widerrufsrecht, Rücktritt und Verzicht (B2B)
5.1 Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
5.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wesentliche Vertragspflichten – insbesondere die fristgerechte Mitwirkung des Kunden – nicht erfüllt werden. Die Bedingungen und Folgen eines Rücktritts werden gesondert dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt.
5.3 Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und somit keine verbraucherschützenden Rückgriffe erfolgen.
§ 6 – Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sämtliche zur Durchführung der Netzanmeldung erforderlichen Unterlagen – insbesondere technische Datenblätter, Installations- und Lagepläne, Anlagenbeschreibungen, Nachweise über Normen und behördliche Vorgaben sowie etwaige Konformitätserklärungen und Genehmigungsunterlagen – vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
6.2 Die Unterlagen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss einzureichen. Verspätete oder unvollständige Einreichungen können zu Verzögerungen führen und berechtigen den Anbieter, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
6.3 Der Kunde bestätigt vor Vertragsabschluss per Checkbox, dass er das
Abwerbeverbot als wesentlichen Vertragsbestandteil gelesen und akzeptiert hat. Nach Vertragsschluss ist der Kunde verpflichtet, das
Abwerbeverbot gesondert und ausführlich zu unterzeichnen; die detaillierten Regelungen hierzu sind in einem separaten, vertraglich verbindlichen Zusatzdokument festgelegt.
6.4 Änderungen oder Ergänzungen der bereits eingereichten Unterlagen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
6.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Fortschritt der Unterlagen-Einreichung zu überwachen und den Kunden bei fehlender Mitwirkung zu informieren.
§ 7 – Haftung und Gewährleistung
7.1 Kardinalpflichten:
- Die wesentlichen Pflichten des Anbieters umfassen die ordnungsgemäße Recherche, formale Prüfung, fristgerechte Übermittlung und Einreichung der Antragsunterlagen sowie die kontinuierliche Nachverfolgung des Anmeldestatus.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen obliegt dem Kunden und zählt nicht zu den Pflichten des Anbieters.
7.2 Der Anbieter schließt – soweit gesetzlich zulässig – seine Haftung für alle Schäden aus, die im Zusammenhang mit der Durchführung der administrativen Dienstleistung entstehen, insbesondere für Verzögerungen, fehlerhafte behördliche Entscheidungen oder die Auswirkungen unvollständiger bzw. verspäteter Unterlagen des Kunden. Dieser Ausschluss gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit, sofern keine wesentliche Vertragspflicht des Anbieters verletzt wird.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für den unmittelbaren, vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, der direkt aus der Verletzung einer in 7.1 genannten Pflicht resultiert.
7.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, begründet dies keinen Haftungsanspruch gegenüber dem Anbieter. In solchen Fällen behält sich der Anbieter vor, nach eigenem Ermessen Maßnahmen zu ergreifen, die auch in Form einer außerordentlichen Kündigung münden können.
7.5 Der Anbieter unterhält eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung, die Ansprüche aus der Durchführung der administrativen Dienstleistung abdeckt. Haftungsansprüche, die durch diese Versicherung abgedeckt sind, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
§ 8 – Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Im Rahmen der Netzanmeldung werden personenbezogene Daten (z. B. Name, Kontaktdaten) sowie technische Daten der betreffenden Anlagen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
8.2 Die Speicherung der Daten erfolgt solange, wie dies für die Vertragserfüllung und unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
8.3 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Sicherheitsaudits), um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
8.4 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten; Details hierzu sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
8.5 Eine Übermittlung von Daten an Dritte (z. B. Netzbetreiber, IT-Dienstleister) erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Netzanmeldung erforderlich ist und unter vertraglich abgesicherten Datenschutzgarantien.
8.6 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
§ 9 – Vertragsbeendigung und Kündigungsregelungen
9.1 Ordentliche Kündigung:
- Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der jeweils vereinbarten Abonnementlaufzeit kündigen.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um den gleichen Zeitraum, der ursprünglich vereinbart wurde.
9.2 Außerordentliche Kündigung:
- Der Anbieter kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seinen vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten, insbesondere der fristgerechten und vollständigen Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, nicht nachkommt.
- Die Gründe sowie der Nachweis der Nichterfüllung werden dokumentiert und dem Kunden umgehend mitgeteilt. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
9.3 Folgen der Kündigung:
- Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig angerechnet.
- Im Fall einer Kündigung durch den Anbieter wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten erlischt jeglicher Anspruch des Kunden auf weitere Leistungen.
- Rückerstattungen erfolgen nur, soweit Leistungen nicht erbracht wurden.
9.4 Alle Kündigungen sowie die zugehörigen Nachweise werden dokumentiert und dem Kunden schriftlich (z. B. per E‑Mail) bestätigt.
10.1 Definition:
- „Abwerben“ im Sinne dieses Vertrages bezeichnet jede direkte oder indirekte Ansprache, Abwerbung oder Abwerbeversuch von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern oder Kooperationspartnern des Anbieters durch den Kunden, insbesondere den Versuch, die personellen und fachlichen Ressourcen des Anbieters für eigene Zwecke oder zur Zusammenarbeit mit Dritten zu gewinnen.
10.2 Das
Abwerbeverbot ist fester Bestandteil dieses Vertrages und gilt während der gesamten Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsende. Eine separate, vertraglich verbindliche Zusatzvereinbarung regelt die konkreten Modalitäten, den Umfang sowie etwaige Ausnahmen.
10.3 Bei einem Verstoß gegen das
Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes. Die Höhe des Schadensersatzes wird im Zusatzdokument festgelegt und orientiert sich an dem durch den Verstoß entstandenen Schaden. Der Anbieter behält sich vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, sofern ein Verstoß nachgewiesen wird.
10.4 Verstöße werden mittels geeigneter Beweismittel, insbesondere durch Dokumentation der Kommunikation, nachgewiesen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle eines Verdachts alle relevanten Informationen offengelegt werden.
§ 11 – Technische und organisatorische Abläufe
11.1 Der interne Ablauf beginnt mit dem Eingang der Buchung über die Webseite und der automatisierten Bestätigung des Vertragsschlusses. Anschließend wird der Kunde aufgefordert, sämtliche zur Durchführung der Netzanmeldung erforderlichen Unterlagen (§6) einzureichen. Nach Eingang erfolgt die Überprüfung, inklusive fachlicher Prüfung durch den zuständigen Meister, und die fristgerechte Einreichung der Unterlagen bei den zuständigen Netzbetreibern. Der Prozess wird durch die Nachverfolgung des Anmeldestatus überwacht und gilt als abgeschlossen, sobald die Fertigmeldung vorliegt.
11.2 Netzbetreiber sowie gegebenenfalls externe IT-Dienstleister werden in den Prozess eingebunden; der Anbieter sichert zu, dass alle Drittanbieter den geltenden Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. In Einzelfällen erfolgt das direkte Hochladen der Unterlagen in enger Abstimmung mit dem Anbieter.
11.3 Der Kunde wird über den gesamten Ablauf – insbesondere über den Eingang seiner Unterlagen, den Überprüfungsstand, etwaige Rückfragen sowie den endgültigen Erhalt der Fertigmeldung – per E‑Mail und über ein gesichertes Kundenportal informiert. Alle relevanten Prozess- und Kommunikationsschritte werden dokumentiert.
11.4 Bei technischen Störungen oder Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, tritt ein vordefiniertes Eskalationsverfahren in Kraft. Der Anbieter informiert den Kunden umgehend über Störungen und die geplanten Maßnahmen zur Behebung; in Notfällen werden zusätzliche Eskalationsprozesse aktiviert.
§ 12 – Sonstige rechtliche Rahmenbedingungen und internationale Aspekte
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Für den Vertragsabschluss sowie alle wesentlichen Mitteilungen werden qualifizierte elektronische Signaturen oder vergleichbare sichere elektronische Verfahren eingesetzt.
12.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Anbieters.
12.4 Alternativ verpflichten sich die Parteien, zunächst ein Schlichtungsverfahren anzustreben, dessen Modalitäten gesondert vereinbart werden.
12.5 Alle Änderungen oder Anpassungen dieser AGB werden dokumentiert und gelten als integraler Bestandteil des Vertragsprozesses.
12.6 Internationale Aspekte und grenzüberschreitende Leistungen sind ausgeschlossen; sämtliche vertraglichen Beziehungen beziehen sich ausschließlich auf Leistungen innerhalb Deutschlands.