MUSTER - Allgemeines Abwerbeverbot im Zuge der Zusammenarbeit
zwischen
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(nachfolgend Partei 1 genannt)
und
Galvanek Bau GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Marian Galvanek
Am Steinbruch 3, D-91466 Gerhardshofen
(nachfolgend Partei 2 genannt)
- nachfolgend werden Partei 2 und Partei 1 auch jeweils als „Partei“,
„Vertragspartei“ oder gemeinsam als „Parteien“ oder „Vertragsparteien“ bezeichnet -
§ 1 – Gegenstand des Vertrags
Dieser Vertrag regelt das allgemeine Abwerbeverbot zwischen den Vertragsparteien.
§ 2 – Abwerbeverbot
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Dauer dieses Vertragsverhältnisses
und für einen Zeitraum von 1 Jahr nach dessen Beendigung, unabhängig von der
Ursache der Beendigung, gegenseitig keine der folgenden Personen oder
Personengruppen der jeweils anderen Vertragspartei abzuwerben oder in irgendeiner
Weise zur Beendigung ihrer bestehenden Vertragsbeziehung zu veranlassen:
● Mitarbeiter (festangestellt, Teilzeit, Aushilfen).
● Subunternehmer (inklusive deren Beauftragte und Mitarbeitende).
● Handelsvertreter (HV), die direkt oder indirekt für die Vertragspartei tätig sind.
● Kunden, die in einer bestehenden Geschäftsbeziehung mit der Vertragspartei
stehen.
● Auftraggeber, die Leistungen von der Vertragspartei beziehen.
● Berater, die regelmäßig für die Vertragspartei tätig sind.
● Lieferanten, die in einer aktiven oder vertraglich festgelegten Beziehung zur
Vertragspartei stehen.